Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Affiliate-Partner

Präambel

Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Affiliate-Partner  (im Folgenden: Partnerin/Partner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständige/r Partnerin/Partner der BalanzRock GmbH, Hauptstraße 5 – 9, 45219 Essen, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Udo Thomas Kerzinger und Artur Thomas, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: BALANZROCK) und vor allem viel Freude bei der Empfehlung unserer Waren. Bei der Empfehlung unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Affiliate Marketings, oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.

Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

Ethische Regeln für den Umgang mit Kunden und anderen Partnern

  1. Ehrliche und genaue Werbung: Der Partner verpflichtet sich, ehrliche und genaue Werbung zu betreiben und keine irreführenden oder falschen Aussagen über Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen zu machen.

  2. Keine illegale oder fragwürdige Aktivitäten: Der Partner verpflichtet sich, keine illegalen oder fragwürdigen Aktivitäten durchzuführen, die gegen geltendes Recht, einschließlich Urheberrecht, Markenrecht oder Datenschutzrecht, verstoßen. Der Partner darf keine Spam-Nachrichten versenden, keine betrügerischen oder unrechtmäßigen Methoden verwenden, um Kunden zu gewinnen, und keine unethischen Praktiken anwenden, um Provisionen zu erhöhen.

  3. Keine Verletzung von Dritten: Der Partner verpflichtet sich, keine Inhalte zu bewerben, die gegen Rechte Dritter verstoßen, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte. Der Partner darf keine verleumderischen, beleidigenden, diskriminierenden oder diffamierenden Inhalte verwenden.

  4. Transparenz und Offenlegung: Der Partner verpflichtet sich, klar und transparent auf seinen Webseiten, Social-Media-Profilen oder anderen Kanälen anzugeben, dass er Affiliate-Links verwendet und Provisionen von Unternehmen erhalten kann. Der Partner sollte auch offenlegen, dass er eine Vergütung für Empfehlungen erhält und seine Empfehlungen auf eigenen Erfahrungen oder tatsächlichem Wissen basieren.

  5. Schutz von Unternehmensinformationen: Der Partner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von Unternehmen, einschließlich vertraulicher Geschäftsdaten oder Kundendaten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu verwenden.

  6. Zusammenarbeit mit Unternehmen: Der Partner verpflichtet sich, eng mit BalanzRock zusammenzuarbeiten und auf Anfragen oder Anweisungen von Unternehmen angemessen zu reagieren, um eine effektive Zusammenarbeit im Rahmen des Affiliate-Programms sicherzustellen.

  7. Einhaltung von Richtlinien: Der Partner verpflichtet sich, alle Richtlinien von Unternehmen, einschließlich Werberichtlinien oder Markenrichtlinien, einzuhalten und keine Aktivitäten durchzuführen, die gegen diese Richtlinien verstoßen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag über die Teilnahme am Affiliate Partner Programm der BalanzRock GmbH, Hauptstraße 5-9, 45219 Essen, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Udo Thomas Kerzinger und Artur Thomas, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: BALANZROCK), mit unabhängigen und selbständigen Affiliate Partnern (im Folgenden: Partner). Sie bilden die Grundlage für eine gemeinschaftliche, faire und erfolgreiche Zusammenarbeit.

(2) BALANZROCK erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) BALANZROCK ist ein Unternehmen, das über ein Affiliate Partner Programm den Vertrieb von Kosmetik- und Nahrungsergänzungsprodukten, Seminarprodukten sowie weiteren Gesundheits- und Lifestyle-Produkten (im Folgenden: Produkte) betreibt. Die Partner sollen die Produkte nach ihrer Wahl als Affiliate Partner an Endkunden weiterempfehlen und vermitteln, wobei die Vermittlung der Produkte die Grundlage des Geschäfts der Partner bildet. Es ist nicht erforderlich, dass die Partner finanzielle Aufwendungen tätigen, eine Mindestanzahl von Produkten abnehmen oder andere Partner werben. Lediglich eine Registrierung ist erforderlich. Für ihre Tätigkeit als Affiliate Partner erhalten die Partner eine entsprechende Provision, die sich aus dem Verkaufspreis je erfolgreichem Verkauf ergibt.

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, andere Partner zu werben. Für diese Tätigkeit erhalten die werbenden Partner eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz der geworbenen Partner, sofern die erforderliche Qualifikation erreicht wird. Für die Werbung wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision sowie die Art und Weise der Auszahlung richten sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.

(3) BALANZROCK stellt den Partnern mit der erfolgreichen Registrierung ein kostenfreies Online-Backoffice zur Verfügung. Das kostenfreie Backoffice ermöglicht den Partnern unter anderem einen stets aktuellen Überblick über ihre vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen sowie die Entwicklung der Partner- und Downline-Struktur.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss ist möglich mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbeschein). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht möglich. Es wird nur ein Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrag pro natürlicher Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) akzeptiert, ebenso ist es nicht gestattet, sich mehrfach indirekt zu registrieren, z.B. als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

(2) Wenn eine Kapitalgesellschaft einen Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrag stellt, müssen der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und ggf. die Steuernummer in Kopie vorgelegt werden. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter haften persönlich gegenüber BALANZROCK für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.

(3) Bei Personengesellschaften müssen – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorgelegt werden. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter haften persönlich gegenüber BALANZROCK für das Verhalten der Personengesellschaft.

(4) Sofern Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

(5) Die Affiliate Partnerin / Partner kann sich online bei BALANZROCK registrieren, um ihre/seine Tätigkeit aufzunehmen. Bei der Registrierung ist die Affiliate Partnerin/ Partner verpflichtet, die Daten vollständig und ordnungsgemäß anzugeben und den an BALANZROCK auf dem vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen durch aktives Setzen eines Häkchens als zur Kenntnis genommen und akzeptiert sie als Bestandteil des Vertrages.

(6) BALANZROCK behält sich das Recht vor,

6) BALANZROCK behält sich das Recht vor, Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartner-Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.

(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die BALANZROCK ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Affiliatepartner-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die BALANZROCK für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

§ 4 Status der Affiliatepartnerin / des Affiliatepartners als Unternehmer

 (1) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Die Affiliatepartnerin/Der Affiliatepartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von BALANZROCK und trägt das vollständige unternehmerische Risiko ihres/seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung ihrer/seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten.

(2) DieAffiliatepartnerin/der Affiliatepartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung ihrer/seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich). eigenverantwortlich. Insoweit versichert die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner, alle Provisionseinnahmen, die sie/er im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für BALANZROCK erwirtschaftet, an ihrem/seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. BALANZROCK behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von BALANZROCK werden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner entrichtet.

§ 5 Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners

 

(1) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner ist verpflichtet, ihre/seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat BALANZROCK Änderungen ihrer/seiner Vertragsdaten umgehend zu melden.

(2) Der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner ist es untersagt, bei ihrer/seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von BALANZROCK, deren Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.

(3) Besondere Werberichtlinien:

(a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei BALANZROCK machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.

 

(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben einer/eines neuen Affiliatepartnerin/Affiliatepartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Waren erforderlich ist, damit eine Affiliatespartnerin/ein Affiliatepartner für BALANZROCK tätig werden kann.

 

(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

 

(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.

 

(e) Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von BALANZROCK offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen

 

(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.

 

(g) Eine Affiliatepartnerin/ein Affiliatepartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Waren von BALANZROCK von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.

 

(h) Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und anderer Waren aus dem Gesundheitsbereich soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der BALANZROCK Website oder im Backoffice oder sonst wo durch BALANZROCK direkt angeboten wird. Es sollte jedem Kunden, der sich aktuell in medizinischer Behandlung befindet, empfohlen werden, sich bei seinem Arzt zu erkundigen, bevor er seine Ernährung verändert. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte, deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von BALANZROCK genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von BALANZROCK wieder. Außerdem dürfen die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner nicht suggerieren, dass BALANZROCK-Produkte zur Behandlung, Vorbeugung, Diagnose oder Heilung von Krankheiten genutzt werden können. BALANZROCK verbietet ferner jegliche Aussage bezüglich medizinischer Wirkung von BALANZROCK-Produkten. Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner darf z.B. nicht behaupten, dass die Waren von BALANZROCK bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, die von Doktoren oder Wissenschaftlern in Bezug auf BALANZROCK-Waren oder deren Zutaten verfasst wurden.

(4) Es ist untersagt, mit mehreren Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartnern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.

(4a) Für den Fall, dass die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner die Waren von BALANZROCK in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf sie/er stets nur die offiziellen BALANZROCK Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei BALANZROCK machen oder für eine Tätigkeit bei BALANZROCK als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie sie/er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von BALANZROCK keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Vor Inbetriebnahme eines eigenen Social-Media-Geschäftsauftritts ist die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal BALANZROCK per E-Mali an team@balanzrock.com zur Prüfung zu übersenden.

 

(4b) Die Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Waren und sonstigen Leistungen von BALANZROCK zu bewerben und/oder zu vertreiben.

(4c) Die Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von BALANZROCK geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben und Heilaussagen).

(5) Die Waren von BALANZROCK dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner vorgestellt (nicht verkauft) werden und verkauft werden. Auf eigenen Internetseiten, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle, dürfen die Waren von BALANZROCK nicht verkauft werden. In anderen gesundheitsbezogenen Einzelhandelsläden wie z.B. Drogerien, Apotheken, Friseurgeschäften, Beauty- oder Kosmetik Studios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen, vergleichbaren Praxen oder Arztpraxen ist der Verkauf der Waren von BALANZROCK nach ausdrücklichem vorherigem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von BALANZROCK gestattet, das im freien Ermessen von BALANZROCK liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an team@balanzrock.com zu übersenden.

(6) Es ist der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner grundsätzlich untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Waren von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem BALANZROCK Geschäft stehende Leistungen an andere Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner von BALANZROCK zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.

(7) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass sie/er im Auftrag oder im Namen von BALANZROCK handelt. Vielmehr ist sie/er verpflichtet, sich als „unabhängige/r BALANZROCK Affiliatepartnerin/Affiliatepartner“ vorzustellen. Der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner ist es ferner untersagt, im Namen von BALANZROCK für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Die Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, BALANZROCK gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.

(8) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartnern anderer Unternehmen einzusetzen.

(9) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von BALANZROCK sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von BALANZROCK weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.

(10) Die Verwendung des Kennzeichens BALANZROCK und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von BALANZROCK sind über die Verwendung der durch BALANZROCK bereit gestellten Marketingmaterialien nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. BALANZROCK kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen BALANZROCK und/oder die Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von BALANZROCK verwenden, gelöscht werden und/oder an BALANZROCK übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider, nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain, werden von BALANZROCK für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von BALANZROCK enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von BALANZROCK zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch die Umfüllung und/oder Umverpackung von Waren von BALANZROCK.

(11) Der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über BALANZROCK, deren Waren, den BALANZROCK Vergütungsplan oder sonstige BALANZROCK Leistungen zu antworten. Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an BALANZROCK an team@balanzrock.com weiterzuleiten.

(12) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für BALANZROCK verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.

(13) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für BALANZROCK bewerben und vertreiben oder neue Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner gewinnen, die offiziell von BALANZROCK eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als BALANZROCK Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.

(14) Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner dürfen Arbeitnehmern von BALANZROCK keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.

(15) BALANZROCK ermöglicht der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner selbst oder aber ihre/seine Familienmitglieder andere Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Waren, versichert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Warenlieferung für geschäftliche Zwecke im Rahmen von Produktpräsentationen und/oder Anwendungen verbraucht wurden und höchstens 30 % an Vorratsware von der letzten Bestellung noch in ihrem/seinem Lager vorrätig ist. Ferner darf die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner selbst oder durch Dritte nicht mehr Waren erwerben, als sie/er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.

(16) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von BALANZROCK ist nicht gestattet.

(17) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner ist verpflichtet, BALANZROCK umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnerbedingungen und der BALANZROCK Verhaltensrichtlinien, sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.

(18) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Waren, den Service oder das Vergütungssystem von BALANZROCK sind umgehend an BALANZROCK an die E-Mail-Adresse team@balanzrock.com weiterzugeben.

§ 6 Geheimhaltung

 

Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BALANZROCK und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von BALANZROCK gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline- Aktivitäten und – Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von BALANZROCK und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnervertrages fort.

§ 7 Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner-Schutz / Kein Gebietsschutz

(1) Jener/m aktiven Affiliatepartnerin/Affiliatepartner, die/der eine/n neue/n Affiliatepartnerin/Affiliatepartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von BALANZROCK gewinnt, wird die/der neue Affiliatepartnerin/Affiliatepartner in ihre/seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von der/dem neuen Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei BALANZROCK für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich.

(2) BALANZROCK ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, einer/eines gesponserten Affiliatepartnerin/Affiliatepartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und die/der neue geworbene Vertriebspartnerin/Vertriebspartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten der/des neu geworbenen Affiliatepartnerin/Affiliatepartners berichtigt. Sofern BALANZROCK durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.

(3) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartnern, die tatsächlich das BALANZROCK-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren neue Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartner und/oder Kunden bei anderen Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartnern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.

 

(5) Der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

§ 8 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

 

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 5 geregelten Pflichten der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch BALANZROCK unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

(2) Es wird ausdrücklich auf § 12 Absatz (2) hingewiesen, nach dem BALANZROCK bei einem Verstoß gegen die in § 7 (3) und (4) geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 5 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 8 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 12 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat BALANZROCK das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.

(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von BALANZROCK gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner zu ersetzen verpflichtet ist.

(4) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die BALANZROCK durch eine Pflichtverletzung der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners entstehen, außer die Affiliatepartnerin/ der Affiliatepartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(5) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner stellt BALANZROCK, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch BALANZROCK von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die BALANZROCK in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 9 Werbemittel, Zuwendungen

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von BALANZROCK können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

§ 10 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und ihre/seine Tätigkeit erhält die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner Provisionen Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils Status im Backoffice, der dort  einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung ihres/seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.

(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BALANZROCK wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von BALANZROCK gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn

a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,

b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird oder sonst ein Storno des Kunden vorliegt,

c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,

d.) BALANZROCK die Annahme des Vertrages ablehnt,

e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.

Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.

(4) BALANZROCK behält sich das Recht vor, den Affiliatepartnerinnen/Affiliatepartnern vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch jederzeit später zum Nachweis ihrer/seiner Identität, Adresse und ihrer/seiner Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von BALANZROCK in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte – eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen ihre/seine Bankdaten bekanntgeben.

 

(5) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei BALANZROCK geführt. Sie/Er wird BALANZROCK unter Mitteilung ihrer/seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald sie/er im Rahmen ihrer/seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.

 

(6) Provisionen der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners werden monatlich gutgeschrieben und monatlich zum Folgemonat ausgezahlt und können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch BALANZROCK schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf ihren/seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit BALANZROCKstehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine fremde Bankverbindung können nicht vorgenommen werden.

 

(7) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnerbestandes, des Kundenstockes, ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch BALANZROCK zu leisten sind. Auf § 16 (5) wird ausdrücklich verwiesen.

 

(8) BALANZROCK ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist BALANZROCK zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens BALANZROCK gilt als vereinbart, dass der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.

 

(9) BALANZROCK ist berechtigt, Forderungen, die BALANZROCK gegen die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner zustehen, mit deren/dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners aus Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.

 

(11) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände BALANZROCK unverzüglich mitteilen.  Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung sind BALANZROCK binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.

 

(12) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der BALANZROCK Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners ausgekehrt. BALANZROCKbehält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei BALANZROCK für die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner geführten Verrechnungskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner ausgezahlt.

§11 Sperrung der/des Vertriebspartnerin/Vertriebspartners

 

(1) Für den Fall, dass die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstiger Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht BALANZROCK die vorübergehende Sperrung die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartners im BALANZROCK System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.

(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist BALANZROCK zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.

(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch BALANZROCK als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich BALANZROCK das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. BALANZROCK behält sich insbesondere vor, den Zugang der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners zum Backoffice und sonstigem System von BALANZROCK ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4, ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht, verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von BALANZROCK. Sofern es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.

§ 12 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

(1) Der Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist jederzeit kündbar.

(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch BALANZROCK liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der eine Affiliatepartnerin/ein Affiliatepartner ihrer/seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ist BALANZROCK ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

 

(3) BALANZROCK hat ferner das Recht, den Vertrag der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners außerordentlich zu kündigen, sofern die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner nicht spätestens 6 Monate nach Registrierung die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) vorgenommen hat. BALANZROCK wird jedoch 14 Tage vor Löschung des Accounts der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in deren/dessen Backoffice die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 15 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.

(4) Mit der Beendigung des Vertrages steht der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

(5) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern Sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners enthalten.

(6) Falls eine Affiliatepartnerin/ein Affiliatepartner gleichzeitig andere von dem Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnervertrag unabhängige Leistungen von BALANZROCK beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von BALANZROCK, so wird sie/er als normaler Kunde geführt.

 

§ 13 Datenschutzpflichten der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners

Es ist der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner verboten, die ihr/ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

 

§14 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

(1) Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner gewährt BALANZROCK unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit ihrem/seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Funktion als Affiliatepartnerin/Affiliatepartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner durch Übermittlung des Affiliatepartnerinnen-/Affiliatepartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung ihrer/seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.

 

(2) Es ist der Affiliatepartnerin/dem Affiliatespartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs, sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung, Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von BALANZROCK gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Eine Affiliatepartnerin/einAffiliatepartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BALANZROCK keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von BALANZROCK Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.

§15 Datenschutzbestimmungen

(1) Es ist der Affiliatepartnerin/dem Affiliatepartner verboten, die ihr/ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

 

(2) BALANZROCK erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von BALANZROCK.

§ 16 Haftungsausschluss

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet BALANZROCK lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die BALANZROCK, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BALANZROCK, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet BALANZROCK nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von BALANZROCK, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Bei BALANZROCK gesicherte Inhalte der Affiliatepartnerin/des Affiliatepartners sind für BALANZROCK fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigen geltenden Rechts.

§ 17 Verjährung

(1) Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.

§ 18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht des Sitzes von BALANZROCK unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner ihren/seinen gewöhnlichenAufenthalt hat.

(2) Sofern die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner Kauffrau/Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von BALANZROCK.

§ 19 Schlussbestimmungen

 

(1) BALANZROCK ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. BALANZROCK wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Affiliatepartners ankündigen. Die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist BALANZROCK berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Affiliatepartnerin/der Affiliatepartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. BALANZROCK ist verpflichtet, die Affiliatepartnerin/den Affiliatepartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.

  

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.

 

(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 11.04.2023